03/2016 Maritime Labour Convention (MLC)

Im April 2014 hatte die International Labour Organisation (ILO) zahlreiche Änderungen zur Maritime Labour Convention (MLC) 2006 getroffen. Diese Änderungen treten im Januar 2017 in Kraft und umfassen detaillierte Vorgaben an die Reeder zur finanziellen Absicherung von Seeleuten in bestimmten Gefährdungssituationen.

Ab dem 18.01.2017 hat der Reeder demnach verpflichtend eine Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit zum einen für die Fälle des Imstichlassens (MLC Regel 2.5) vorzuhalten. Hierunter fallen die Kosten der Rückführung der Besatzung sowie die Sicherstellung vertraglicher Heueransprüche von bis zu 4 Monaten.

Zum anderen wird eine Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit gefordert für Entschädigungs-ansprüche der Besatzungsmitglieder oder ihrer Hinterbliebenen im Falle von Tod oder Berufsunfähigkeit infolge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten (MLC Regel 4.2).

In beiden vorgenannten Fällen muss der Vertrag über die Versicherung bzw. finanzielle Sicherheit einen Direktanspruch der Besatzungsmitglieder oder ihrer Hinterbliebenen gegen den Versicherer/ Sicherungsgeber vorsehen.

Die Reeder werden zudem verpflichtet, ab dem 18.01.2017 jeweils eine Bescheinigung über die Versicherung bzw. finanzielle Sicherheit für die Fälle des Imstichlassens und die Entschädigungsansprüche an Bord zu führen. Kopien der Bescheinigungen sind in englischer Sprache an für die Besatzungsmitglieder gut einsehbarer Stelle an Bord aufzuhängen.

Nach unseren bisherigen Informationen werden die von den MLC Änderungen geforderten Sicherheiten in Form von P&I Deckungserweiterungen von den P&I Clubs/Versicherern getragen. Allerdings sind hier die Gespräche noch nicht final abgeschlossen.

Sowohl die International Group der P&I Clubs als auch die von uns kontaktierten P&I Festprämienanbieter finden sich hinsichtlich der Deckungserweiterungen gegenüber den bisherigen P&I Policen noch in Verhandlungen mit ihren Rückversicherern. Ziel ist es, die Deckungs-erweiterungen ohne Prämienerhöhung umzusetzen.

Hinsichtlich der genauen Form der erforderlichen Bescheinigungen ist die IG noch in Gesprächen mit rund 20 führenden MLC Mitgliedsstaaten und steht kurz vor dem Abschluss. Es ist davon auszugehen, dass das Ergebnis von den anderen Staaten mitgetragen und ebenfalls auf den Festprämienbereich Anwendung findet.

Anders als im Bereich der IMO Konventionen zur Haftung bei Ölverschmutzung oder Wrackbeseitigung werden hier aber keine auf Blue Cards der P&I Versicherer basierenden staatlichen Bescheinigungen erforderlich.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informiert halten.