Nebeninteressen

Abhängig von der Marktlage können Schiffswerte die ursprünglich vereinbarte Kaskotaxe übersteigen, so dass im Falle des Totalverlustes oder bei Havarie-Grosse-Situationen ungewollte Lücken entstehen können. Mit Versicherung der Nebeninteressen können das Wiederbeschaffungsinteresse und weitere Interessen wie Ausrüstung oder entgangene Fracht abgedeckt werden.

Die Nebeninteresseversicherung ist daher ein essentieller Teil des Gesamtversicherungskonzeptes.