Streik
Die Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen schließen neben terroristischen oder politisch motivierten Gewalthandlungen auch die Folgen von Streik aus.
Während die Loss-of-Hire-Versicherung Ausfallrisiken in Zusammenhang mit Kasko- oder Maschinenschäden auffängt, deckt die Streikversicherung eventuelle Ausfallzeiten bei Arbeitsausfällen, die durch Streik oder technische Probleme an Land bedingt sind.